1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil der zwischen Ihnen (nachfolgend "Kunde") und der fynup GmbH (nachfolgend „fynup“) für die Software „fynup.pro“ (nachfolgend "fynup" oder „Software“) abgeschlossenen Software-Lizenzvereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“). Auch sämtliche sonstige Lieferungen, Leistungen und Angebote von fynup erfolgen ausschließlich zu diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen - insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden - werden von fynup nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch fynup.
    2. fynup ist eine webbasierte Analyse- und Vergleichssoftware für Veranlagungsprodukte.
    3. fynup stellt eine Berechnungshistorie zur Verfügung.
  2. Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang

    1. Die Software entspricht der Beschreibung in der Vereinbarung. Darüber hinaus gehende Eigenschaften schuldet fynup nicht. Die in Katalogen, Prospekten, Produktbeschreibungen, Werbeaussagen und dergleichen, sowie auf der online- Informationsplattform enthaltenen Angaben, sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen, sind nur maßgeblich und werden nur Vertragsgegenstand, wenn die Vereinbarung sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von fynup. In keinem Fall handelt es sich bei derartigen Angaben um Eigenschaftszusicherungen.
    2. Dem Kunden wird auch auf Ansuchen eine zeitlich befristete, kostenlose Testversion zur Verfügung gestellt, deren Zugang durch Übermittlung von Zugangsdaten ermöglicht wird. Diesfalls stimmt der Kunde ausdrücklich den AGB von fynup zu, unterwirft sich dessen Bestimmungen und gibt bekannt, in Kenntnis dieser zu sein. Darüber hinaus nimmt der Kunde mit der erstmaligen Nutzung der Testversion auch die eigens abrufbare Funktionsbeschreibung vollinhaltlich zur Kenntnis. Der Kunde kann aus der Nutzung der Testversion keinerlei Ansprüche, welcher Art auch immer, gegen fynup geltend machen und wird diesen durch sein schuldhaftes Verhalten stets schad - und klaglos halten.
  3. Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss

    1. Angebote von fynup sind freibleibend. Die Erteilung eines hierauf bezogenen Auftrages durch den Kunden stellt nur ein Vertragsangebot des Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn fynup das Angebot des Kunden durch schriftliche Auftragsbestätigung annimmt oder mit tatsächlicher Leistungserbringung.
    2. Vertragsgegenstände, Präsentationsunterlagen, Konzepte, Demoprogramme usw. sind geistiges Eigentum von der fynup und dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzustellen oder zu löschen und dürfen - auf welche Art auch immer - nicht benutzt werden.
  4. Nutzungsrecht

    1. Der Kunde darf Softwareprodukte von fynup, einschließlich deren Dokumentation, ausschließlich aufgrund einer von fynup erteilten Lizenz nutzen.
    2. Durch die von fynup gewährten Softwarelizenz erhält der Kunde ein persönliches, nicht ausschließliches, unübertragbares Recht zur Nutzung der lizenzierten Software, welches nicht zur Gewährung von Unterlizenzen berechtigt. Übergabepunkt für die Software Leistungen ist der Router-Ausgang des von fynup genutzten Rechenzentrums zum Internet.
    3. Sofern fynup nicht ausdrücklich seine Zustimmung hierzu erteilt, ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen, zur Verfügung zu stellen oder sonst an Dritte weiterzugeben oder die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
    4. Da es sich um eine benutzerabhängige, persönliche Softwarelizenz handelt, muss der Kunde, der die Software durch mehrere Personen nutzen möchte, eine der Benutzerzahl entsprechende Anzahl von Lizenzen bzw. Zugangsdaten erwerben. Zu keinem Zeitpunkt darf die Anzahl der Benutzer die vereinbarte Anzahl übersteigen.
    5. Die Überlassung technischer Programmdokumentationen, welcher Art auch immer, wird nicht geschuldet und ist nicht Bestandteil der Vereinbarung.
    6. Der Kunde wird sämtliche Informationen über die Software sowie die verwendeten Methoden und Verfahren vertraulich behandeln. Eine Veröffentlichung der durch die Software gewonnen Daten zu Werbe - oder Vergleichszwecken ist dem Kunden untersagt. Er verpflichtet sich, die überlassene Software und Dokumentation vor Kenntnisnahme oder Gebrauch durch Dritte zu schützen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Teile der Software oder wesentliche Verfahren oder Ideen hieraus mittelbar oder unmittelbar zur Erstellung eigener Software zu verwenden.
    7. Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, an der überlassenen Software sowie der überlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich fynup zu.
    8. Die Software bzw. das Produktangebot von fynup werden kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu zählen die Optimierung der Software, die Anpassung an den technischen Fortschritt und die Berücksichtigung der Grundlagen für die Vergleiche. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software können Funktionen verändert werden oder wegfallen, sofern dadurch für den Kunden der Vertragszweck erreicht wird.
    9. fynup macht darauf aufmerksam, dass Kunden für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die durch diese entstehen.
    10. Zur Lizenzsicherung können diverse Schutzmechanismen in die Software integriert sein.
  5. Preise, Zahlungsbedingungen

    1. Alle angeführten Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern im Vertrag nicht anders bestimmt, erachtet sich fynup vier (4) Wochen an die Angebotspreise gebunden.
    2. Der Kunde kann fällige Summen nur in den Fällen verrechnen oder einbehalten, in denen die Ansprüche des Kunden entweder schriftlich von fynup anerkannt oder von einem Gericht abschließend bestätigt wurden. Sofern und soweit nicht anders vereinbart, sind geleistete Zahlungen des Kunden nicht erstattungsfähig.
    3. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinssätze. Sämtliche Steuern und Abgaben trägt der Kunde.
    4. Die Rechnungslegung für die eingeräumten Nutzungsrechte erfolgt bei Vertragsbeginn bzw. jährlich nach Beginn der verlängerten Vertragslaufzeit, sofern vertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
    5. Rechnungen sind binnen vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich fynup das Recht vor, die Forderungen gegen den Kunden an Factoring-Firmen abzutreten, zu veräußern oder zum Inkasso zu übergeben. Die damit verbundenen Kosten, wie insbesondere Mahn- und Inkassospesen, gehen zu Lasten des Kunden.
    6. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, oder werden fynup Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. fynup ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder sonstige Vertragsdienstleistungen nur gegen Vorauskassa durchzuführen und nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
    7. fynup behält sich das Recht vor, alle Preise, welche sechs (6) Monate nach Vertragsabschluss verrechnet werden, wertgesichert anzupassen und in Rechnung zu stellen. Die Erhöhung ergibt sich aus der Differenz des gültigen Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt der Verrechnung abzüglich des Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Als Verbraucherpreisindex wird der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex VPI 2015 herangezogen, welcher auf der Homepage des Österreichischen Statistischen Zentralamtes veröffentlicht ist.
  6. Verfügbarkeit, Wartung

    1. Die Software wird dem Kunden 7 Tage die Woche / 24 h täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit von 99% bezogen auf ein Jahr der Leistung am Übergabepunkt zur Verfügung gestellt, soweit sich aus der Vereinbarung keine anderweitigen Verfügbarkeiten ergeben.
    2. In Abstimmung mit dem Kunden kann fynup die Leistungserbringung für einen vorher definierten und bekanntgegebenen Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchführen zu lassen.
    3. Der Kunde meldet Störungen der Verfügbarkeit unverzüglich an fynup. Die Verfügbarkeit gilt erst ab Vorlage der Störungsmeldung des Kunden als gemindert und nur soweit tatsächlich eine Störung vorliegt. Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die ihre Ursache im lokalen EDV-System des Kunden bzw. in einer Störung der Anbindung des Kunden an den vereinbarten Übergabepunkt (zB Leitungsausfall oder -störung bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern) haben, stellen keine Störung im vorgenannten Sinne dar.
  7. Datenerfassung

    1. Mit personenbezogenen Daten wird fynup nach den Vorschriften des Datenschutzanpassungsgesetzes 2018 und der DSGVO verfahren. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter https://www.fynup.pro/privacy.
    2. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass fynup personenbezogene Daten des Kunden und seiner definierten Benutzer, Mitarbeiter und Kunden verarbeitet, soweit dies notwendig ist: a) für die Erfüllung der Leistungen von fynup (Rechnungsstellung, Support oder andere Leistungen), oder b) für Zwecke der Kundenregistrierung, oder c) zum Einrichten von Demo- oder Testsystemen, oder d) für die Analyse solcher Daten für statistische Zwecke, oder e) für die Verbesserung von fynup Produkten, Support oder anderer Dienstleistungen, die unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
  8. Newsletter

    1. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung eines regelmäßigen Newsletters ausdrücklich einverstanden. Die Zustimmung der Zusendung kann jederzeit widerrufen werden.
  9. Gewährleistung

    1. fynup macht erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitgehende Mangelfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen. fynup macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich mangelfreie Software herzustellen. Insbesondere übernimmt fynup keinerlei Haftung für mit der Software erstellte Inhalte und Ergebnisse oder bei allfälligen Datenverlusten.
    2. fynup leistet Gewähr, dass die Software zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, und dafür, dass beim Übergang der vereinbarten Nutzungsbefugnisse an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Produktbeschreibungen, Werbeschriften und sonstigen schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
    3. Im Falle eines Mangels leistet fynup in erster Linie Verbesserung, indem fynup nach eigener Wahl eine neue, mängelfreie Lieferung/Leistung erbringt oder den Mangel beseitigt. Die Mängelbeseitigung kann auch erfolgen, indem der Kunde eine angemessene Behelfslösung erhält, die verhindert, dass der Mangel künftig auftritt. Der Kunde unterstützt fynup entsprechend.
    4. Der Kunde hat alle Mängel schriftlich und unverzüglich bei fynup anzuzeigen und dabei eine ausführliche Beschreibung des Mangels oder, wenn dies nicht möglich ist, der Symptome des Problems, sowie alle Informationen, die für die Beseitigung des Mangels nützlich sein können und dem Kunden zur Verfügung stehen, vorzulegen. Den Kunden trifft in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von fynup die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 UGB.
    5. Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt ein (1) Jahr nach der erstmaligen Nutzung. Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren ebenso nach zwölf (12) Monaten.
    6. Alle anderen Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
    7. fynup kann dem Kunden etwaige zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, wenn fynup Leistungen zur Fehlersuche oder -behebung durchgeführt hat, a) ohne dass der angebliche Mangel nachgewiesen werden konnte, oder b) ein Mangel der Tatsache zugewiesen werden kann, dass der Kunde seine Verpflichtungen zur Zusammenarbeit nicht ordnungsgemäß erfüllt hat oder c) wenn der Kunde die Software unsachgemäß verwendet.
    8. Ungeachtet etwaiger anders lautender Festlegungen aus diesem Vertrag hat der Kunde keinen Anspruch im Fall von Mängeln, die auf der Tatsache beruhen, dass die Software (i) vom Kunden entgegen den Bestimmungen aus dem Softwarelizenzvertrag oder anderer Dokumente verwendet wurden, (ii) vernachlässigt, missbraucht oder falsch behandelt wurden, worin falsche Installation, Betrieb, Verwendung, Wartung oder Tests durch den Kunden eingeschlossen sind, (iii) vom Kunden in Anwendungsbereichen oder Umgebungsbedingungen eingesetzt wurden, die nicht zu den von fynup ausdrücklich festgelegten gehören, (iv) vom Kunden zusammen mit anderen Produkten, Hilfsmitteln, Software oder Daten verwendet wurden, die nicht von fynup geliefert oder genehmigt wurden oder (v) vom Kunden oder Dritten modifiziert wurden.
    9. Der Kunde kann Wandlung oder die Minderung des Entgelts nur insoweit und nur dann verlangen, wenn die (gegebenenfalls mehrfache) Verbesserung des Mangels trotz einer schriftlich gesetzten, mindestens dreißig-(30)-tägigen Nachfrist endgültig fehlschlägt. Jedweder Aufwendungsersatz für eine Mängelbeseitigung durch den Kunden selber oder durch Dritte (Ersatzvornahme) ist ausgeschlossen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht (Wandlungsrecht) zu.
    10. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen.
  10. Haftung

    1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet fynup Schadenersatz nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für welche fynup eine Garantie übernommen hat. Die Beweislast dafür, dass fynup vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, trifft den Kunden. Die Haftung von fynup für sämtliche Ansprüche des Kunden ist, unabhängig vom Rechtsgrund, mit dem Vertragswert pro Schadensfall im Zusammenhang mit dem Vertrag begrenzt. fynup übernimmt in keinem Fall eine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden.
    2. Für alle Ansprüche gegen fynup auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden. Die Verjährungsfrist beginnt ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
    3. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter, Subunternehmen oder andere Bevollmächtigte von fynup.
  11. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche vertragsrelevanten Informationen mitzuteilen. fynup ist jedoch nicht verpflichtet, diese auf ihre Richtigkeit bzw. Vollständigkeit zu überprüfen. Vom Kunden zu vertretende Mehrarbeiten, die aus unrichtigen bzw. unvollständigen Informationen resultieren, gehen nicht zu Lasten von fynup und werden dem Kunden zu den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert in Rechnung gestellt.
  12. Beendigung

    1. Die Softwarelizenzen werden - soweit in der Vereinbarung keine anderen Regelungen getroffen wurden - für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsabschluss gewährt. Der Softwarelizenzvertrag verlängert sich danach um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern nicht bis spätestens ein (1) Monat ab Ende der jeweiligen Verlängerung die Nichtverlängerung gegenüber fynup schriftlich mitgeteilt wird.
    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere jeder beharrliche und wesentliche Verstoß einer Vertragspartei gegen Bestimmungen des Vertrages, sofern trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung durch die kündigende Vertragspartei der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb einer angemessenen Frist hergestellt wird. Als wichtiger Grund gilt (ohne die Notwendigkeit einer Nachfristsetzung) auch die Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens gegen eine Vertragspartei oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse. Zusätzlich gilt als wichtiger Grund auch wenn sich der Verdacht des Missbrauchs von direkt oder indirekt eingeräumten Nutzungsrechten erhärtet.
    3. Der Softwarelizenzvertrag kann weiters jederzeit von fynup ohne Angaben von Gründen und mit sofortiger Wirkung bei Verlust der Vertrauensbasis gegenüber dem Lizenznehmer beendet werden.
  13. Schutzrechte

    1. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, überträgt fynup keine Eigentumsrechte an oder Ansprüche auf die Software auf den Kunden oder Dritte. Alle Ansprüche auf und Rechte an der Software, Lieferungen, Arbeitsergebnisse, am technischen Know-how und den diesbezüglichen Betriebsgeheimnissen, insbesondere Urheberrechte, Rechte an Erfindungen sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte, fallen ausschließlich fynup zu. Darin eingeschlossen sind insbesondere Rechte an sämtlichen Arbeiten, die von fynup oder ihren Beauftragten oder Subunternehmen anhand von Vorgaben oder unter Mitarbeit des Kunden entstanden sind. Alle Lizenzrechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich eingeräumt werden, sind fynup vorbehalten.
    2. Der Kunde darf aus der Software keine Hinweise und Angaben mit Bezug auf Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und andere geistige Eigentumsrechte entfernen. Sofern hier nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verbleiben alle Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte und anderen Rechte an der Software sowie Optimierungen, Designbeiträge oder abgeleitete Arbeiten, ausschließliches Eigentum von fynup. Alle Ansprüche auf und Rechte an der Software, am technischen Know-how und den diesbezüglichen Betriebsgeheimnissen, insbesondere Urheberrechten, Rechten an Erfindungen sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechten, fallen ausschließlich fynup zu. Darin eingeschlossen sind insbesondere Rechte an sämtlichen Arbeiten, die von fynup oder ihren Beauftragten oder Subunternehmen anhand von Vorgaben oder unter Mitarbeit von fynup entstanden sind.
    3. Kunden sind nicht berechtigt, die Software ohne ausdrückliche Genehmigung durch fynup zu übersetzen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu ändern.
    4. Der Kunde wird keinerlei Maßnahmen ergreifen, die den Verkauf, die Vergabe, die Lizenzierung oder die Nutzung der Software beeinträchtigen würde.
  14. Pönale bei missbräuchlicher Verwendung der Software und der daraus gewonnen Daten für Berater

    1. Die missbräuchliche Verwendung sämtlicher Daten und Unterlagen außerhalb der Software ist strengstens untersagt und führt bei einem nachweislich vorsätzlichen Verstoß zu einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 2500,- sowie sofortigem Entzug der Lizenz ohne Rückvergütung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen aufgrund verkürzter Laufzeit. Sollten größere Datenmengen veröffentlicht (z.B.: Internet, Soziale Medien, Medien generell, etc.) und/oder missbräuchlich verwendet (z.B.: Verwendung der Software für Vorträge) und/oder systematisch weitergegeben werden (z.B.: physische Verkaufsunterlagen für Mitarbeiter ohne Lizenzvereinbarung) behält sich die Lizenzgeberin die Höhe der Vertragsstrafe vor (mindestens € 7500,-).
  15. Pönale bei missbräuchlicher Verwendung der Software und der daraus gewonnen Daten für Produktanbieter

    1. Die missbräuchliche Verwendung sämtlicher Daten und Unterlagen außerhalb der Software ist strengstens untersagt und führt bei einem nachweislich vorsätzlichen Verstoß zu einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 5.000,- sowie sofortigem Entzug der Lizenz(en) ohne Rückvergütung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen aufgrund verkürzter Laufzeit. Sollten größere Datenmengen veröffentlicht (z.B.: Internet, Soziale Medien, Medien generell, etc.) und/oder missbräuchlich verwendet (z.B.: Verwendung der Software für interne Vorträge und/oder Schulungen) und/oder systematisch weitergegeben werden (z.B.: physische Verkaufsunterlagen für Mitarbeiter ohne Lizenzvereinbarung) behält sich die Lizenzgeberin die Höhe der Vertragsstrafe vor (mindestens € 36.000,-).
  16. Schlussbestimmungen

    1. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag sowie jegliche Abreden im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Innere Stadt, vereinbart.
    2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss nationaler und internationaler Kollisionsnormen sowie unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
    3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und wären unwirksam. Jegliche Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; gleiches gilt für jegliches Abgehen von dieser Schriftformerfordernis.
    4. Sämtliche mit der Errichtung eines diesen Bedingungen unterliegenden Softwareüberlassungs- oder Dienstleistungsvertrags entstehenden Gebühren, Abgaben oder Steuern trägt der Kunde.
    5. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleiben hiervon die anderen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. An Stelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung gilt eine solche Bestimmung gesetzt, die Ziel und Zweck der ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmung so nahe als möglich kommt. Gleiches gilt sinngemäß für den Fall unbeabsichtigter Vertragslücken.